Angel- und Gewässerordnung des AV Büdesheim 1924 e.V.
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Das Fischen ist nur gestattet, wenn das Mitglied im Besitz des Jahresfischereischeines ist.
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Fischereipapiere (Angelerlaubnisschein, Mitgliedsausweis, Fangliste und gültiger Fischereischein) sind beim Angeln
stets mitzuführen und den Aufsichtsbehörden und/oder jedem Vorstandsmitglied auf Verlangen vorzulegen.
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Es darf nur mit zwei Angeln (davon aber nur mit einer Raubfischangel) in Sichtweite des Angelplatzes gefischt
werden. Angeln dürfen nicht unbeaufsichtigt sein. Bei Vereins- oder Gästeangeln kann der Gewässerwart oder
dessen Vertreter andere Vorgaben bestimmen.
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Verboten sind:
generell: Schnüren, Kosak, Hechtkrakeln Sbirolino-angeln usw.
und Blinkern während der Hecht- und Zanderschonzeit.
Ebenfalls ist das Befahren der Wiesenflächen mit Fahrzeugen jeder Art verboten.
Desweiteren darf das “Naturschutzgebiet Bornwiesen” nicht mit motorisierten Fahrzeugen befahren werden.
Es sind stets die aufgestellten Verkehrskennzeichen bzw. Naturschutzzeichen zu beachten.
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Die Gewässerordnung ist gewissenhaft einzuhalten. Verstöße werden nach den Satzungen geahndet.
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Es ist stets auf Sauberkeit am Gewässer zu achten. Jede Verschmutzung der Gewässer und Fischfrevel ist mit
Angabe von Zeit, Name und Ort dem Vorstand zu melden. Eventuelle vorgefundene Verschmutzungen sind
sachgemäß zu beseitigen.
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Bei Fischsterben und /oder Gewässerverschmutzung ist unverzüglich
Ein Vorstandsmitglied
die Gemeinde bzw. Polizei
zu unterrichten.
Es ist auch nach dem gültigen Alarmplan der IG Nidda zu verfahren.
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Bei Veranstaltungen ist das jeweils befischte Gewässer 1 Tag vorher und bis 3 Stunden nach der Veranstaltung
gesperrt.
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Das Naturschutzgebiet "Bornwiesen" ist auf der rechten Seite der Nidder in Fließrichtung ganzjährig gesperrt.
Am linken Nidder-Ufer in Fließrichtung darf nur vom 15. Juli bis 31. Januar gefischt werden.
Vom 1.Februar bis 14. Juli ist dieses Gebiet gesperrt (Karte für “Naturschutzgebiet Bornwiesen”) .
Dieser Absatz gilt nicht für Gastangler/Tageskartenangler (siehe auch Hinweis unter “Gastkarten”). Für
Gastangler/Tageskartenangler ist das Naturschutzgebiet generell gesperrt.
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Fangbeschränkung: 3 Edelfische je Angeltag davon 1 Hecht - 5 Edelfische die Angelwoche davon 2 Hechte.
Ausnahme: - Forellenbesatz Altarm.
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Die jeweils gültigen Schonzeiten und Mindestmaße sind zu beachten. Untermaßige Fische und Fische, die
während der entsprechenden Schonzeiten gefangen werden, sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
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Das Betreten und Angeln am Altarm und an der Nidder geschieht auf eigenes Risiko. Der Verein ist von jeglicher
Haftung befreit, es sei denn, dass dem Verein Grobfahrlässigkeit nachgewiesen wurde..
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Der Angler hat alles zu tun, um jeglichen Schaden vom Verein, seinen Mitgliedern und Gästen oder dem
Angelgewässer zu verhindern bzw. abzuwenden.
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Verstöße gegen die Angel- und Gewässerordnung werden vom Vorstand geahndet und können mit dem Entzug der
Fischereierlaubnis oder dem Ausschluss aus dem Verein geahndet werden.
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Mit der aktiven Mitgliedschaft im Verein erkennt jedes Mitglied diese Angel- und Gewässerordnung an.
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Änderungen von dieser Angel- und Gewässerordnung werden vom Vorstand beschlossen.
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Diese Angel- und Gewässerordnung setzt die vorhergehende und noch bestehende Verordnung außer Kraft. Diese
Verordnung ist Bestandteil der Vereinssatzung.
Stand: Juli.2018